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Baukindergeld

Die Große Koalition hat sich über das geplante Baukindergeld geeinigt. Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Empfänger nicht zurückzahlen müssen. Es soll rückwirkend ab 1. Januar 2018 gelten, 1.200 Euro je Kind und pro Jahr betragen und über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt wird.  Eine Begrenzung der Quadratmeterzahl für eine Förderung wird es nicht geben.  Das Baukindergeld wird bis 2020 zeitlich befristet.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind. Nur wer innerhalb der geplanten Beträge liegt, kann künftig einen Antrag bei der KfW-Förderbank stellen.

  • Das Baukindergeld gilt nur für den Ersterwerb. Wer bereits eine Immobilie besitzt, hat keinen Anspruch auf die Förderung.

  • Das Kind muss unter 18 sein und Zuhause wohnen.

Wann das Baukindergeld beantragt werden kann, steht noch nicht fest.

Aktuelle Informationen zum Start der Antragstellung erhalten Sie hier:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/